Fort- und Weiterbildungsangebote
Entdecken Sie unsere Praxisanleiterfortbildungen: die mit dem grünen Punkt!
Die Befähigung zum Praxisanleitenden ist gemäß § 4 PflAPrV durch jährliche Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden nachzuweisen. Wir bieten Ihnen dafür ein breites Portfolio an unterschiedlichen Themen, mit denen Sie sich Ihre 24 Pflichtstunden über das Jahr verteilt individuell zusammenstellen können. Die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Praxisanleitende sind nach §§ 3 und 4 der PflegeberufeAusbildungsfinanzierungsverordnung vom 02. Oktober 2018 refinanzierbar.
Darüber hinaus bieten wir auch Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte und fachspezifische Fortbildungen z.B. zur Wundversorgung an. Diese Fortbildungen sind nicht auf die Pflichtstunden für Praxisanleitende gemäß §4 PflAPrV anrechenbar. Regulär bieten wir für alle Berufsgruppen Erste Hilfe Updates an.
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AUSGEBUCHT - 24.-26.11.2025 | Kompaktseminare für Praxisanleitende nach § 4 PflAPrV